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Channel: Kommentare zu: Umzug und Verkauf gebrauchter Solaranlagen
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Von: Iris Meyer

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In Ihrem Fall müssten einige Fragen beantwortet werden – u.a.: Planen Sie, die Anlage auf mehrere Dächer aufzuteilen? Wurde die Anlage bereits vorher als Eigenverbrauchsanlage genutzt? Wird die Anlage nach dem Verkauf umgezogen oder verbleibt sie am bisherigen Standort? Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung vornehmen und empfehlen Ihnen deshalb eine fachanwaltliche Einzelfallprüfung.


Von: Siegfried

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Hallo,
ich betreibe eine PVA mit 29 kW aus 2009 auf einem Gebäude, welche ich selber gebraucht erworben hatte. Der Strom wird vollständig an das EVU abgegeben. Die Anlage muss nun entfernt werden und ich suche einen neuen Standort, die hohe Einspeisevergütung soll erhalten werden. Aus den vorigen Beiträgen sind mir bereits einige Modalitäten klar geworden, z.B. dass es sich wieder um ein Gebäude handeln muss, dass die Anlage bei Bedarf aufgeteilt werden kann.
Zur Suche eines neuen Standortes zwei Fragen:
1. Welche Nachweise benötige ich beim Umzug aus dem Versorungsbereich eines EVU zu einem anderen ?
2. Hat das ab 1.1.2017 gültige neue EEG negative Auswirkungen auf das Vorhaben, d.h. sollte man vorher umziehen ?
Vielen Dank im Voraus.
P.S.: Falls jemand ein passendes Dach anbieten / vermitteln kann, bitte melden.

Von: Iris Meyer

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Hallo, wir empfehlen Ihnen, die genauen Modalitäten direkt beim bisherigen und beim neuen Energieversorger zu erfragen. Das neue EEG hat keine Auswirkungen auf den Umzug bestehender Solaranlagen wenn das Prozedere so stattfindet, wie beschrieben. Sonnige Grüße!

Von: Manuel Heim

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Ich habe 2010 ein Haus mit PV Anlage 6,4 kW gekauft. Die PV Anlage ging in mein Eigentum über. Die Eon wurde über den Verkauf informiert. Die Einspeißevergütung auf mich überschrieben. Seit dem erhalte ich diese auch.
Wie verhält es sich mit der Meldung bei der Bundesnetzagentur ! Ich habe hier nie eine Aufforderung erhalten – nun höre ich das unter Umständen die Einspeißevergütung bei nicht Meldung zurück verlangt werden kann !! Trifft das zu – oder hat der Voreigentümer die Meldung vorgenommen !

Von: Iris Meyer

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Hallo Herr Heim, der Betreiber einer PV-Anlage ist verpflichtet, eine neue Anlage selbstständig bei der Bundesnetzagentur zu melden. Bei einem Eigentümerwechsel reicht es aus unserer Sicht jedoch aus, den Netzbetreiber zu informieren, sofern der Vorbesitzer die Anlage korrekt bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Sonnige Grüße
Iris Meyer

Von: Gerhard B.

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Sehr geehrter Herr Heim,

2010 habe ich zusammen mit meiner ehemaligen Lebenspartnerin (wir waren nicht verheiratet) auf ihrem Grundstück (hat sie von ihren Eltern übertragen bekommen) ein Haus gebaut auf dessen Dach eine PV-A installieren lassen. Ich bin sowohl Käufer als auch Betreiber der PV-A. Aber wer ist der Eigentümer?
Danke für die Beantwortung!

Von: Iris Meyer

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Hallo Herr B., leider können wir Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, da uns eine Rechtsberatung untersagt ist. Ob und inwieweit der Dacheigentümer Ansprüche hat, sollten Sie mit einem Fachanwalt klären.
Sonnige Grüße

Von: Hans S.

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Hallo, wir wollen uns ein Haus kaufen, auf dem eine PVA ist. Betreiber ist der Vorvorbesitzer des Hauses. Nun steht im Nutzungsvertrag(den wir übernehmen müssen) das nach der Nutzungsdauer(2031) wir die Anlage kaufen müssen. Der Betreiber wird uns wohl ein super Angebot machen. Nun möchte ich gerne wissen, ob wir dann die Anlage weiterhin benutzen, sprich den Strom einspeisen können? Gibt es auch die Möglichkeit die Anlage für den eigenen Stromverbrauch zu nutzen?


Von: Christina Pfeufer

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Theoretisch können Sie die Anlage auch nach 2031 weiter nutzen. Inwiefern dann eine Einspeisung in das öffentliche Netz noch wirtschaftlich Sinn macht, mögen wir heute nicht zu beurteilen. Vermutlich bezieht der Betreiber aktuell eine EEG-Einspeisevergütung, die im Jahr 2031 ausläuft. Sie können die Anlage aber dann auf jeden Fall sinnvoll für den Eigenverbrauch nutzen.

Um Ihnen genauere Auskünfte erteilen zu können, müssten wir ein wenig mehr über die Anlage wissen. In diesem Fall können Sie uns auch gern telefonisch von Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr und Fr 08:00 – 15:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5888 790 erreichen.

Sonnige Grüße
IBC SOLAR

Von: Lars

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Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Über so etwas muss man sich unbedingt im Voraus Gedanken machen. Natürlich ist es immer schade, solch eine Anlage aufzugeben. Doch bei einem Umzug bleibt leider nichts anderes übrig.
Mit besten Grüßen,
Lars

Von: Hoffmann

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Hallo Herr Lindner,
Ich habe folgende Frage. Ich möchte den Haus kaufen auf dem eine 15 kwp Anlage ist mit Anschaffungskosten von 42500 Euro vorhanden ist. Aus wirtschaftlichen Gründen möchte ich die Anlage nicht übernehmen, der HausVerkäufer würde sie auch behalten. Die Anlage ist sieben Jahre alt. Wenn er sie komplett behält, wäre dann der AnschaffungsWert abzuziehen oder welcher wert. Die Anlage hat bislang ungefähr 3600 Euro jährlich eingebracht, Aufwendungen sehr gering.
Vielen Dank für Antworten
Mika

Von: Hoffmann

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PS
Was ist nach zwanzig Jahren Laufzeit?w
Wie lange erbringt so eine Anlage eine Leistung? Falls die Anlage abgebaut werden muss, welche Kosten entstehen für Demontage und Entsorgung?

Von: Christina Pfeufer

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Sehr geehrte Frau Hoffmann,

grundsätzlich können wir Ihnen Folgendes sagen:

Für eine Solaranlage setzt man in der Regel eine lineare Abschreibung an. Sprich, Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. In Ihrem Fall heißt das: 42.500/20 Jahre = 2.125 Euro. Dieser Betrag, sprich 5 %, wird jährlich abgeschrieben und reduziert den Wert der Anlage.

Die Anlage ist 7 Jahre alt, hat also noch einen Restwert von 27.625 Euro.

Wenn man die Einnahmen von 3.600 Euro/Jahr dagegen rechnet, ist man nach knapp 8 Jahren in der Gewinnzone (28.800 Euro). Dann bleiben noch 5 Jahre (wenn man von einer Laufzeit von 20 Jahren ausgeht), in denen die Anlage 18.000 Euro Gewinn erwirtschaften wird (durch die EEG-Vergütung).

Danach ist die PV-Anlage aber nicht unbrauchbar, sondern wird weiter Strom erzeugen. Dieser kann perfekt für den Eigenverbrauch genutzt werden. Damit reduzieren sich die Kosten für den Strombezug deutlich.

Eine PV-Anlage hat keine definierte Lebensdauer – die Module erzeugen quasi unbegrenzt Energie. Einzig Komponenten wie der/die Wechselrichter müssen nach einer gewissen Laufzeit repariert/getauscht werden. In Ausnahmefällen kann es natürlich auch einmal zu einem Moduldefekt kommen. Hier greift dann aber ggf. die Herstellergarantie in der Garantiezeit oder bei äußeren Einflüssen eine Versicherung.

Für die Demontage einer solchen Anlage können Sie mit Kosten von ca. 7.500 Euro rechnen. Das ist aber nur eine sehr grobe Schätzung, da uns das Objekt nicht bekannt ist. Da die Anlage aber noch 13 Jahre lang einen Anspruch auf die Einspeisevergütung hat, wäre eine Entsorgung sicherlich die schlechteste Variante.

Aufgrund dieser Argumente würden wir Ihnen dazu raten, die PV-Anlage mit zu übernehmen.

Sonnige Grüße
Ihr IBC SOLAR Team

Von: SK

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Guten Tag!
Im Jahr 2009 habe ich eine PV-Anlage errichtet.
Nun muss das Dach saniert werden.
Meine Fragen hierzu:
Ist es möglich, die PV-Anlage abzubauen, das Dach zu sanieren und die Anlage anschließend wieder aufzubauen? Wenn ja, wie wäre hier die geschätzen Kosten (Größe der Anlage 5,70 kw/p).
Hat jemand erfahrungen mit solchen Projekten?

Danke und Gruß

SK

Von: Christina Pfeufer

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Guten Tag,

ja, es ist möglich für eine Dachsanierung die PV-Anlage zu demontieren und danach wieder auf dem Dach zu montieren.
Die Kosten richten sich nicht nur nach der Anlagengröße, es spielen auch Faktoren wie Zugänglichkeit des Daches etc. eine Rolle. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab einen Kostenvoranschlag beim Installateur einzuholen.

Sonnige Grüße
IBC SOLAR


Von: Roland

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Guten Tag,

ich habe auf meinem Dach eine 16,4 PV Anlage, installiert 11/2004, erzeugte Leistung wird voll ins Netz eingespeist. Ich plane meinen Rentenbeginn in 2019, war deshalb bei der Rentenberatung, (bin 61 Jahre). Dort erfuhr ich dass Einkünfte aus PV zur Rentenkürzung führen, (wenn Einkünfte über 6300,- jährlich), da ich unter 65 Jahren bin. Jetzt möchte ich die Anlage an meine Frau verschenken (kein Verkauf, wegen Gewinn aus Gewerbe). Bei Ihr hätte es keine Auswirkungen bzgl. Rentenkürzung.
Wie muss ich hier vorgehen, was beachten und an wen Meldung machen.

Viele Grüsse
Roland

Von: Iris Meyer

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Guten Tag, ein so spezieller Fall wie der Ihre erfordert eine Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater zu kontaktieren. Sonnige Grüße IBC SOLAR

Von: Christian Gnirke

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Ich habe vor 12 Jahren für einen Kunden eine 29,8 KWp Anlage auf seinem Firmengebäude gebaut. Nun wurde letzes Jahr das Gebäude abgerissen. Die Anlage wurde mit Zustimmung der e-dis auf ein anderes Dach montiert.
Nun verlangt die e-dis neue Wechselrichter und eine 70 % Reduzierung. Die Inbetriebnahme kann nur nach der neusten Gesetzeslage erfolgen. Das bedeutet ca. 12.000,-€ zusätzliche Kosten. Warum kann die Anlage nicht nach der alten bei Erstinbetriebname Richtlinie weiter betrieben werden. Die Anlage ist nun schon seit sechs Monaten auf dem neuen Dach und ständig mussten Änderungen an der Anlage gemacht werden. Die enstandenen Kosten mit Einspeiseausfall belaufen sich mittlerweile auf ca. 20.000 €. Wer muss für diese Kosten aufkommen.
MFG Christian Gnirke

Von: Iris Meyer

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Hallo Herr Gnirke,
leider ist es uns nicht erlaubt, rechtsberatend tätig zu werden. Erfahrungsgemäß hilft oft schon ein klärendes Gespräch mit dem Energieversorger. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, kann Ihnen eventuell die Schlichtungsstelle Energie helfen oder ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf EEG-Recht. Mit sonnigen Grüßen, IBC SOLAR

Von: Otto Siegert

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Wir haben in 2009 eine 76 kWp Anlage auf dem Firmendach installiert.

Die alte PV Anlage soll abgebaut werden und anderweitig genutzt werden.

Wir würden auf dem vorhandenen Platz eine doppelt so große PV Anlage aufgrund leistungsfähigerer Solarmodule installieren können.

Kann die neue PV wieder neu 20 Jahre lang über EEG gefördert weren?

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